Geruchsbelästigung im Büro!
- August 30th, 2012
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Kuriositäten und Details. In dieser Kategorie werden zukünftig Dinge gezeigt, die manchmal grob fahrlässig sind, hätten vermieden werden können, wenn man es gewusst hätte, oder amüsant sind.
Bei dem ersten Fall wurde ich einige Zeit nach Fertigstellung des Objektes angerufen, weil es unangenehm aus der Bandaufnahme einer Stahlzarge roch. Eine Sache, die man sich zuerst nicht erklären kann, zumal dieser Bereich beim Umbau gar nicht angetastet wurde. Durch eine Kamerauntersuchung und das Öffnen der Trockenbauwand stellte sich dann heraus, dass sich hier eine alte Kondenzwasserleitung für ein Splitgerät befand. Bei einem früheren Umbau wurde diese einfach gekappt und nicht einmal verschlossen. Viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass es hier eine Deckendurchführung zum unteren Geschoss gab, die in keinster Weise dem Brandschutz entsprach.
Diesen Punkt kann man durchaus als grob fahrlässig bezeichnen und hier müssen auch die ausführenden Gewerke mehr sensibilisiert werden. Man darf eine Wand in diesem Fall nicht verschließen, ohne sich mit der Bauleitung abzustimmen.